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   BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00   

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BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00 (https://dejure.org/2002,24858)
BPatG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00 (https://dejure.org/2002,24858)
BPatG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 27 W (pat) 244/00 (https://dejure.org/2002,24858)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Die Anmeldemarke ist auch hinreichend unterscheidungskräftig, d.h. (konkret) geeignet, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; zuletzt BGH, GRUR 2001, 162 [163] m.w.N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Da es sich auch nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es somit keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH, GRUR 1999, 1089 [1091] - YES; BGH, WRP 2000, 298 [299] - Radio von hier; BGH, WRP 2000, 300 [301] - Partner with the best; BGH, aaO - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Da es sich auch nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es somit keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH, GRUR 1999, 1089 [1091] - YES; BGH, WRP 2000, 298 [299] - Radio von hier; BGH, WRP 2000, 300 [301] - Partner with the best; BGH, aaO - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Ebenso wie in diesen Fällen lassen sich auch auf dem hier in Rede stehenden Warensektor die vorgenannten verschiedenen Bedeutungsinhalte nicht auf einen einzigen, insbesondere nicht auf "communication" reduzieren (vgl. BGH GRUR 1997, 468 - NETCOM).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Die Anmeldemarke ist auch hinreichend unterscheidungskräftig, d.h. (konkret) geeignet, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; zuletzt BGH, GRUR 2001, 162 [163] m.w.N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Da es sich auch nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es somit keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH, GRUR 1999, 1089 [1091] - YES; BGH, WRP 2000, 298 [299] - Radio von hier; BGH, WRP 2000, 300 [301] - Partner with the best; BGH, aaO - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BPatG, 01.03.2000 - 29 W (pat) 63/99
    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Demgegenüber hat aber der Bestandteil "Com" mehrere Bedeutungen; neben der von der Markenstelle angeführten Abkürzung für "communication" ist er auch für "commercial, commission, computer" allgemein gebräuchlich (vgl. hierzu 33 W (pat) 128/00 - Adcom Personalmanagement; 24 W (pat) 82/98 - COMTECH; 29 W (pat) 63/99 - DV COM; 27 W (pat) 52/99 - MultiCom; 29 W (pat) 274/99 - ProCom; sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
  • BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 128/00
    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Demgegenüber hat aber der Bestandteil "Com" mehrere Bedeutungen; neben der von der Markenstelle angeführten Abkürzung für "communication" ist er auch für "commercial, commission, computer" allgemein gebräuchlich (vgl. hierzu 33 W (pat) 128/00 - Adcom Personalmanagement; 24 W (pat) 82/98 - COMTECH; 29 W (pat) 63/99 - DV COM; 27 W (pat) 52/99 - MultiCom; 29 W (pat) 274/99 - ProCom; sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
  • BPatG, 28.03.2001 - 29 W (pat) 274/99
    Auszug aus BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
    Demgegenüber hat aber der Bestandteil "Com" mehrere Bedeutungen; neben der von der Markenstelle angeführten Abkürzung für "communication" ist er auch für "commercial, commission, computer" allgemein gebräuchlich (vgl. hierzu 33 W (pat) 128/00 - Adcom Personalmanagement; 24 W (pat) 82/98 - COMTECH; 29 W (pat) 63/99 - DV COM; 27 W (pat) 52/99 - MultiCom; 29 W (pat) 274/99 - ProCom; sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
  • BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 25/02
    Allerdings spricht hiergegen schon, dass die Buchstabenfolge "COM" auf dem hier von der angegriffenen Marke beanspruchten Warensektor eine Vielzahl von Bedeutungen haben kann, neben "communication" und "commercial" ua auch "computer" oder "commission" (vgl 27 W (pat) 52/99 - MultiCom, 27 W (pat) 244/00 - openCom, und 29 W (pat) 274/99 - ProCom, alle Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), wobei in Verbindung mit dem weiteren Markenelement "JOY" und im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine dieser Bedeutungen hier im Vordergrund steht.
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